AGB

1. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung
2. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich per Einschreiben oder per Fax (06033/9285511) gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate zu den gleichen Konditionen. Halbjahresverträge verlängern sich um weitere 6 Monate. Ausgenommen sind Vorverkaufskonditionen, diese werden an die Normalkonditionen angepasst. Monatsverträge verlängern sich nicht automatisch. Das gleiche Recht zur Kündigung steht auch Mc Power zu.
3. Während der Öffnungszeiten steht dem Fitnessstudio Aufsichtspersonal zur Verfügung, das dem Kunden, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs nötig ist, im Einzelfall Weisungen erteilen kann, denen Folge zu leisten ist.
4. Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitgliedskarte nur höchstpersönlich zu verwenden und sie nicht anderen Personen zu überlassen. Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet er sich zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 250,00€. Soweit die dem Kunden überlassene Mitgliedskarte durch einen von ihm zu vertretenden Umstand durch Dritte missbracht wird und hierdurch Mc Power Schaden entsteht, so ist hierfür allein der Kunde verantwortlich. Kommt eine Person durch unbefugten Gebrauch der Mitgliedskarte zu schaden, so hat der Kunde Mc Power von allen hieraus resultierenden Ansprüchen freizustellen. Jeder Verlust der Mitgliedfskarte ist Mc Power sofort anzuzeigen.
5. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, spätestens am Fünften eines Monats abgebucht.
6. Bei schuldhaften Verzug von zwei Monatsbeiträgen werden sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig und in Rechnung gestellt.
7. Für den Erwerb der Mitgliedskarte ist eine einmalige Gebühr von 20,00€ fällig. Im Verlustfall der Mitgliedskarte kostet die Ersatzkarte 20,00€.
8. Mc Power übernimmt keine Haftung für Schäden, welche sich der Kunde beim Training bzw. beim Aufenthalt in den Räumlichkeiten zuzieht. Dies gilt insbesondere auch für den Verlust von Wertgegenständen.
9. Ist der Kunde länger als einen Monat verhindert die Trainingseinrichtungen von Mc Power zu nutzen (Krankheit/Wehrdienst), ist dies mittels einer ärztlichen (Attest) oder behördlichen Bescheinigung zu belegen. Der nachgewiesene Zeitraum wird beitragsfrei gestellt. Die Mitgliedschaft verlängert sich um die Dauer der Auszeit. Hierfür wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 10,00€ berechnet. Rückwirkend können Atteste nicht berücksichtigt werden. Ein Attest wird nur monatsweise ab einem Mindestzeitraum von 4 Wochen angerechnet. Die Trainingsgebühren sind auch dann, wenn die Leistung von Mc Power nicht in Anspruch genommen wird, bis zum Ablauf des Vertrages zu entrichten. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren (5,00€) und eventuell anfallende Bankgebühren (Rücklastschriftgebühren) fällig und dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Beitrag ist zum ersten Werktag eines Kalendermonats zur Zahlung fällig.
10. Das Mitbringen von Getränken in Plastikflaschen ist gestattet.
11. Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Kunden dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in die Trainingseinrichtung von Mc Power mitzubringen. In gleicher Weise streng verboten ist es, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. Mc Power ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, falls der Kunde hiergegen verstoßen sollte. In diesem Fall kann Mc Power den sich für die restliche Vertragsdauer ergebenden Mitgliedsbeitrag als Schadensersatz mit sofortiger Fälligkeit verlangen.
12. Anschriften- sowie Bankverbindungsänderungen sind Mc Power unverzüglich mitzuteilen.
13. Mc Power behält sich das Recht der Videoüberwachung in seinen Trainingseinrichtungen vor.
14. Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Butzbach.